Insoweit erfahrene Fachkräfte (IseF) nehmen in Deutschland gemäß § 8a und § 8b des SGB VIII eine beratende Funktion ein. Die IseF schätzt das Gefährdungsrisiko bei vermuteter Kindeswohlgefährdung ein und berät die Beteiligten. Dabei stellen wir unsere rechtlichen, fachlichen und methodischen Kenntnisse zur Verfügung.